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Beispiel:
Im ihrem Lager im Ortsteil Musterberg kam es zu erheblichen Warenverlusten.
Sie möchten nun, ohne das Betriebsklima zu verschlechtern, gewährleisten,
dass die Warenverluste zukünftig aufgeklärt werden können. Bei
Beobachtung von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den
Betriebsrat nicht über diese Maßnahme informieren
(Beschluss des BAG, Az. 1ABR26/90).
securma-Mitarbeiter können
Sie über anstehende Fragen beraten und Ihnen bei diesen und
anderen Personalermittlungen schnell und unkompliziert Hilfe leisten.
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