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Beispiel:
Obwohl das Betriebsklima sehr gut ist, häufen sich in ihrem Unternehmen
die Kündigungen, vor allem von Mitarbeitern, deren Know-how sehr
viel Wert ist. Sie möchten sich absichern, und lieber genau wissen,
ob nicht eine gezielte Abwerbungskampagne der Konkurrenz zu vermuten
ist.
Headhunter, die versuchen, Mitarbeiter eines Konkurrenten an deren
Arbeitsplatz telefonisch abzuwerben, verstoßen damit nicht
zwangsläufig gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshof hervor. Etwas
anderes gelte nur bei "Einsatz unlauterer Mittel" oder "Verfolgung
unlauterer Zwecke" (I ZR 221/01). securma klärt deshalb
in jedem Einzelfall genau, welche Motive einer Abwerbung zugrunde
liegen und welche Methoden angewandt wurden. Informationen rund um
die Sachverhaltsaufklärung können deshalb sofort zu innerbetrieblichen
Maßnahmen führen, die das Unternehmen wieder stärken
und drohenden finanziellen Schaden durch Know-how-Verlust abwenden
können.
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