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Beispiel:
Ihr Mitarbeiter Klaus Mustermann war im letzten Jahr extrem häufig
arbeitsunfähig geschrieben. Nun hat Ihnen ein Freund berichtet,
ihn in genau dieser Zeit oftmals auf Partys getroffen zu haben – scheinbar
kerngesund und fröhlich. Sie sind misstrauisch geworden.
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen
lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese
die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben, um eine
Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht,
dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht.
So entschied
das BAG Kassel (Az: 8 AZR 5/97).
Falls Sie den begründeten Verdacht haben, dass bei einem Mitarbeiter
keine wirkliche Erkrankung vorliegt, übernimmt securma die entsprechende
diskrete Mitarbeiterprüfung. Die Dokumentation der Ermittlung
erfolgt so detailliert, dass Sie keine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung
scheuen müssen.
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