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Lohnfortzahlungsbetrug

 
 



Beispiel:
Ihr Mitarbeiter Klaus Mustermann war im letzten Jahr extrem häufig arbeitsunfähig geschrieben. Nun hat Ihnen ein Freund berichtet, ihn in genau dieser Zeit oftmals auf Partys getroffen zu haben – scheinbar kerngesund und fröhlich. Sie sind misstrauisch geworden.



Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben, um eine Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht.
So entschied das BAG Kassel (Az: 8 AZR 5/97).

Falls Sie den begründeten Verdacht haben, dass bei einem Mitarbeiter keine wirkliche Erkrankung vorliegt, übernimmt securma die entsprechende diskrete Mitarbeiterprüfung. Die Dokumentation der Ermittlung erfolgt so detailliert, dass Sie keine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung scheuen müssen.