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Aufenthaltsermittlung
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Beispiel:
Einer Ihrer Gläubiger scheint untergetaucht sein – jegliche
Post wird mit der Aufschrift ‚unbekannt verzogen’ an Sie
zurückgesandt.
Im Rahmen minimalen Aufwands teilen wir Ihnen zügig eine ladungsfähige
Wohnanschrift, Aufenthaltsadresse, oder die Adresse der Arbeitsstelle
einer Zielperson mit.
Die Kosten für unsere Ermittlung können Sie gerichtlich geltend
machen:
Lässt ein Gläubiger die Anschrift eines Schuldners durch
ein Detektivbüro ermitteln, weil der Schuldner sich polizeilich
nicht gemeldet hat, so sind die hierdurch entstandenen Kosten vom Schuldner
zu erstatten.
(LG Aachen, Az.: 5 T 75/85)
Sie finden weitere Informationen unter: Anschriftenermittlung
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